Unternehmensverantwortung

Bei der Alcadon Gruppe bedeutet Qualität nicht nur, dass unsere Produkte die Erwartungen unserer Kunden erfüllen oder übertreffen. Es bedeutet auch, dass sie unter guten Bedingungen hergestellt werden und dass unsere Kunden mit uns als Unternehmen zufrieden sind. Das Übernehmen von Verantwortung für die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt ist auch eine wichtige Voraussetzung für zukünftiges Wachstum aller Tochterunternehmen. Im Folgenden möchten wir erläutern, wie wir dies erreichen.

Unser Verhaltenskodex

Absicht

Die Absicht unseres Verhaltenskodexes ist es, eine Basis gemeinsamer Werte zu schaffen, an der wir und unsere Zulieferer unsere Arbeit ausrichten können. Unsere Kunden haben sehr hohe Standards und wir wissen, dass dazu auch gehört, dass wir als Unternehmen unsere Verantwortung wahrnehmen.

Langfristige Beziehungen mit Stakeholdern, bewährte Verfahren sowie ein hohes Maß an Geschäftsethik und Moralstandards sind wesentliche Erfolgsfaktoren für langfristiges Wachstum und Nachhaltigkeit.
Der Verhaltenskodex der Alcadon Gruppe basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, der UN-Kinderrechtskonvention, dem internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, Konventionen der internationale Arbeitsorganisation (IAO) und anderen relevanten internationalen Standards für Menschenrechte und Arbeitsbeziehungen, die gegenwärtig in Kraft sind.
Produktionsstätten unterliegen regelmäßigen Vor-Ort-Prüfungen, sowohl durch unsere Mitarbeiter wie auch durch unabhängige Drittparteien. Der Zulieferer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes in seinem Geschäftsbetrieb sicherzustellen.  Außerdem haben unsere Zulieferer die Verpflichtung sicherzustellen, dass ihre eigenen Zulieferer, Vertragspartner, Hersteller und Partner, die Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen der Alcadon Gruppe bereitstellen, diese Vorschriften ebenfalls einhalten. Zusätzlich zum Verhaltenskodex der Alcadon Gruppe ist der Zulieferer verpflichtet, nationale Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Unsere Anforderungen an Zulieferer

  1. Zwangsarbeit
    Zulieferer dürfen an keiner Art von unter Zwang geleisteter Arbeit beteiligt sein oder davon profitieren, einschließlich der Arbeit von Häftlingen, Sklavenarbeit und Menschenhandel. Die Arbeitnehmer müssen sich während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses frei bewegen können.Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer nicht zwingen, ihre Ausweispapiere zu hinterlegen oder Anzahlungen jeglicher Art zu leisten.
  2. Kinderarbeit und jugendliche Arbeitnehmer
    Zulieferer dürfen nicht an Kinderarbeit beteiligt sein oder davon profitieren. Jeder Arbeitnehmer muss mindestens 15 Jahre alt sein (oder mindestens 14 Jahre alt, wenn das dem gesetzlichen Mindestalter im jeweiligen Land entspricht).
    Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben muss besonders auf das Alter der Arbeitnehmer geachtet werden, um Verletzungsrisiken sowie die Gefährdung der Sicherheit und Sittlichkeit auszuschließen.
  3. Diskriminierungsverbot
    Zulieferer dürfen Personen nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischen Meinung, Kasten bzw. Gesellschaftsklasse, sexuellen Orientierung oder irgendwelcher anderen Eigenschaften diskriminieren oder sich an Diskriminierung beteiligen.Die Einstellung, Vergütung, Arbeitgeberleistungen, Beförderung usw. dürfen ausschließlich auf Basis relevanter und objektiver Kriterien entschieden werden.
  4. Organisationsrecht
    Die Arbeitnehmer haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten oder sich anderweitig zu organisieren, um Tarifverhandlungen ohne Einmischung des Arbeitgebers zu führen. In Fällen, in denen Gewerkschaften nicht zugelassen sind oder nur staatliche Gewerkschaften bestehen, muss der Zulieferer andere Möglichkeiten für die Arbeitnehmer bereitstellen, sich zu organisieren, um mit der Arbeit verbundene Probleme und Chancen zu diskutieren.
  5. Gesundheit und Sicherheit
    Zulieferer müssen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer ihre Aufgaben in einer sicheren, gesunden Umgebung ausführen. Dieses schließt den Schutz vor Feuer, Unfällen, gefährlichen Chemikalien und anderen Risiken ein. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern die notwendige Sicherheitsausrüstung und Schulungen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Aufgaben sicher erfüllen können.Alle Arbeitnehmer müssen über sauberes Trinkwasser und Toiletten verfügen. Die oben genannten Verfügungen gelten ebenfalls für jegliche, durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterbringung.
  6. Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
    Zulieferer müssen die Arbeitnehmer vor jeder Form von erniedrigender Behandlung und körperlicher, sexueller oder verbaler Belästigung schützen. Die Zulieferer müssen bei der Festsetzung von Gehältern und Arbeitgeberleistungen die höchsten durch Gesetze festgelegten und in der Branche üblichen Standards einhalten. Das Gehalt muss ausreichen, um dem Arbeitnehmer und seiner direkten Familie ein menschenwürdiges Auskommen zu ermöglichen.
    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag in der eigenen Landessprache sowie auf Elternzeit, Krankheitsurlaub und bezahlten Jahresurlaub. Die nationalen Gesetze sind als Mindeststandard zu verstehen.
    Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden müssen selten und freiwillig sein und dürfen nie 12 Stunden pro Woche überschreiten. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, eine ausreichende Anzahl von Pausen und angemessene Ruhezeiten zwischen den Schichten.
  7. Arbeitsumgebung
    Zulieferer sind verpflichtet, internationale Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen in Fällen einzuhalten, in denen die heimische Gesetzgebung schwach ist oder fehlt. Die aktive Zusammenarbeit zwischen dem Management und den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern ist wesentlich für die Entwicklung und Implementierung von Systemen, die eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sicherstellen. Das kann durch die Bildung eines Komitees für die Sicherheit am Arbeitsplatz erreicht werden. Die Zulieferer müssen sicherstellen, dass Systeme vorhanden sind, um potenzielle Bedrohungen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu erkennen, beurteilen, vermeiden und darauf zu reagieren. Es sind wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass Arbeitnehmer mit der Arbeit verbundene Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten erleiden. Solche Maßnahmen sollten zum Ziel haben, die Ursachen für Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Solche Maßnahmen sollten zum Ziel haben, die Ursachen für Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Die Sicherheit der Arbeitnehmer hat jederzeit oberste Priorität. Gefährliche Ausrüstung oder unsichere Gebäude sind nicht akzeptabel. Die Zulieferer haben angemessene Maßnahmen zu implementieren, um die Stabilität und Sicherheit sämtlicher verwendeter Ausrüstung und Gebäude sicherzustellen sowie vor jeglichen vorhersehbaren Notfällen zu schützen.
  8. Korruption und Bestechung
    Die Zulieferer dürfen Regierungsbeamte, Vertreter der Justiz oder andere Personen in einflussreichen Stellungen nicht bestechen oder auf andere Weise missbräuchlich beeinflussen, um im wirtschaftlichen Kontext einen unlauteren Vorteil zu erlangen.
  9. Verantwortung für die Herkunft bestimmter Mineralien
    Die Lieferanten müssen Prozesse implementieren, die hinreichend gewährleisten, dass Tantal, Zinn, Wolfram und Gold in den von ihnen hergestellten Produkten nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder fördern, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern begehen. Die Zulieferer müssen Überprüfungen zur Verarbeitung und Rückverfolgbarkeit dieser Mineralien durchführen. Auf Nachfrage müssen diese Kontrollmaßnahmen den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  10. Umweltschutz
    Die Zulieferer haben sich dafür einzusetzen, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, indem sie u. a. Kontrollen durchführen im Hinblick auf:
  • die Verwendung von natürlichen Ressourcen, Wasser und Energie;
  • Luft- und Wasseremissionen;
  • übermäßigen Lärm, störende Gerüche und Staubemissionen der Anlagen;
  • potenzielle und tatsächliche Bodenkontaminierung;
  • Umgang mit Gefahrstoffen;
  • Umgang mit Sondermüll und sonstigem Abfall;
  • Konzeption und Umgang mit Produkten (Design, Verpackung, Transport, Recycling usw.).

Die Zulieferer müssen sich dafür einsetzen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die nationalen Gesetze sind als Mindeststandard zu verstehen.

  1. Nulltoleranzregelung
    Unternehmen der Alcadon Gruppe gehen keine Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern ein, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
    Daher betrachten wir alles Folgende als unakzeptabel:
  • die Ausbeutung von Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, einschließlich Arbeit durch Häftlinge, und jede Art des Menschenhandels;
  • jede Form der Kinderarbeit, einschließlich Zwangsarbeit, Kinderprostitution und andere Arbeiten, die die Gesundheit, Sicherheit und Sittlichkeit des Kindes gefährden könnten;
  • barsche, menschenunwürdige oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung des Personals;
  • Arbeitnehmer einer lebensbedrohlichen Arbeitsumgebung aussetzen, ohne über die Risiken zu informieren und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen;
  • vorsätzliche Verschmutzung von Wasser oder Luft oder erhebliche Bodenverunreinigung;
  • Beteiligung an Verstößen gegen internationales humanitäres Recht oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie durch internationales Recht definiert ist;

Wenn Unternehmen der Alcadon Gruppe berechtigten Grund haben zu glauben, dass derartige Verstöße wiederholt von einem Zulieferer begangen wurden, wird das Unternehmen die Geschäftsbeziehungen mit sofortiger Wirkung beenden.  In Fällen schwerwiegender Verbrechen wird das Unternehmen zudem die zuständigen nationalen Behörden informieren.